Nein! es existiert in Deutschland eine Grundversorgungspflicht, wonach jede Lieferstelle ständig mit Strom & Gas versorgt werden muss.
Die Grundversorgungspflicht ist durch § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgegeben.
Wie ebenfalls ausdrücklich von der Bundesnetz¬agentur bestätigt, können Energiekunden somit unbesorgt einen Anbieterwechsel vornehmen.